BwR (Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen) und WR (Wirtschaft und Recht) (Kopie 1)

Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen (BwR) und Wirtschaft und Recht (WR)

Das Fach „Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen" (BwR) ist das Profilfach für die Wahlpflichtfächergruppe II der Realschule. Das Fach BwR wird aber mit vermindertem Stoffumfang auch in der Wahlpflichtfächergruppe IIIa unterrichtet und bildet dort neben der sprachlichen Orientierung einen zweiten Schwerpunkt der Ausbildung.

Als praxis- und berufsorientiertes Fach trägt es zu einer breiten ökonomischen Grundbildung bei. Die Schülerinnen und Schüler erwerben im Fach BwR praktische Kompetenzen für alltägliche Herausforderungen wie Ein- und Ausgaben im Familienhaushalt, Konsumverhalten wie Zahlungsmöglichkeiten und diverser Möglichkeiten der Geldanlage. Der Unterricht knüpft ab der 7. Jahrgangsstufe an die Erfahrungs- und Erlebniswelt der Schüler an und bietet Einblicke in betrieblichen Abläufe und unternehmerisches Handeln. Vertieft werden diese durch jährliche Betriebsbesichtigungen und Expertenvorträge u.a. von Banken und Versicherungen.

Grundlagen der Themenbereiche des Faches "Wirtschaft und Recht" werden in allen Wahlpflichtfächergruppen in der 9.Jahrgangsstufe vermittelt, in der Wahlpflichtfächergruppe II ist durch ein höheres Stundenmaß eine Vertiefung bereits in der 8. Klasse möglich.

Es wird angestrebt, dass die Schülerinnen und Schüler im Berufsleben und im Privatbereich fähig sind, wirtschaftlich eigenverantwortlich zu handeln. Die Schülerinnen und Schüler sollen die in einem Fertigungsunternehmen anfallenden Geschäftsfälle verstehen und die erforderlichen Buchungen und Berechnungen durchführen können. Der Erwerb wirtschaftlicher und rechtlicher Fachbegriffe ist dabei von grundlegender Bedeutung. Des Weiteren findet in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit ab der 9. Jahrgangsstufe eine Berufsorientierung statt, die durch das Pflichtpraktikum und die jährliche schuleigene Berufsmesse intensiviert wird.

Was verändert sich durch den Lehrplan Plus?

Gerade in den wirtschaftswissenschaftlichen Fächern BwR und WiR ist das kompetenzorientierte Arbeiten schon lange im Lehrplan eingebunden, somit stellt der zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft getretene Lehrplan Plus in diesem Zusammenhang wenig Veränderung dar. Inhaltliche Veränderungen sind jedoch auch in diesen Fächern festzustellen. Der neue Lehrplan kann auf den Seiten des ISB (https://www.lehrplanplus.bayern.de/) eingesehen werden. Nach dem Lehrplan Plus wird die Bewertung erstmals nach Punkten erfolgen.

Hilfsmittel:

Ab der 8. Klasse dürfen die Schülerinnen und Schüler in Leistungsnachweisen jeder Art sowohl den Taschenrechner (siehe Mathematik) als auch den Kontenplan (nach IKR) als Hilfsmittel verwenden. Zu beachten ist, dass der Kontenplan keinerlei Eintragungen bzw. systematische farbliche Zuordnungen enthalten darf (Unterschleif!). Der Kontenplan wird den Schülern einmalig als Arbeitsvorlage zu Beginn der 8. Klasse ausgehändigt. Bei Verlust kann er hier (https://www.isb.bayern.de/download/12185/kontenplan_2009_2010.pdf)  heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Elke Weber StR(RS)