Allgemeines

Informationen für das Schuljahr 2024/2025

Mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 startete der Pilotversuch „Digitale Schule der Zukunft“, für den sich die Johann-Rieder-Realschule im Jahr zuvor erfolgreich beworben hatte.
Die Schulgemeinschaft hat sich darauf geeinigt, dass im Schuljahr 2022/2023 die 8. Jahrgangsstufe an dem Schulversuch teilnehmen darf.

Im Schuljahr 2023/2024 wurde der Schulversuch fortgeführt, sodass unsere Schule den Pilotversuch auf die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 ausweiten konnte. 

Nach dem erfolgreichen Schulversuch erhielten wir nun die Bestätigung des Kultusministeriums, dass wir auch im Schuljahr 2024/2025 "Digitale Schule der Zukunft" sind und zwei weitere Jahrgangsstufen mit mobilen Endgeräten ausstatten dürfen. 

 

 


Digitale Technologien sind heute in allen Lebensbereichen präsent. Für Kinder und Jugendliche ist ein Leben ohne digitale Medien kaum vorstellbar. Digitale Kompetenzen sind im 21. Jahrhundert essenziell für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe sowie ein selbstbestimmtes Leben. Schulen müssen Schülerinnen und Schüler optimal auf diese Anforderungen vorbereiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz.


Unser Ziel ist es, den Unterricht an der Johann-Rieder-Realschule sowie die Zusammenarbeit mit Ihnen beim Lernen mit und über digitale Medien weiterzuentwickeln. Ein zentraler Bestandteil ist dabei das Lernen mit mobilen Endgeräten, sowohl in der Schule als auch bei den Hausaufgaben.


Mobile Endgeräte bieten vielfältige Möglichkeiten zur Information, Kommunikation und kreativen Arbeit. Mit einem digitalen Endgerät für jede Schülerin und jeden Schüler kann der digital gestützte Unterricht in allen Fächern optimal umgesetzt werden. Der verantwortungsvolle Umgang mit den Geräten wird intensiv im Unterricht geübt, um die Schülerinnen und Schüler für die digitale Zukunft zu wappnen.


Für die Jahrgangsstufen 6 und 7 besteht die Möglichkeit, eine Förderung vom Freistaat Bayern über maximal 350 € zu erhalten. Die Jahrgangsstufen 8 bis 10 sind bereits durch unsere Teilnahme am Schulversuch in den letzten zwei Jahren vollständig ausgestattet. Neu hinzukommende Schülerinnen und Schüler haben ebenfalls Anspruch auf die Förderung.

Besonderheit in der Jahrgangsstufe 6

In der Jahrgangsstufe 6 dient das iPad ausschließlich als Schulbuchersatz. Die meisten eBooks sind auf dem Gerät abrufbar, die Heftführung erfolgt jedoch weiterhin analog. Zusätzlich wird eine spezielle iPad-Stunde im Stundenplan integriert, um die Schülerinnen und Schüler in der Nutzung der verschiedenen Tools und Lern-Apps zu schulen.


Die Tablets werden von den Erziehungsberechtigten erworben und befinden sich in deren Eigentum. Die Finanzierung wird mit staatlichen Zuschüssen von bis zu 350 € unterstützt, sodass ein iPad mit den geforderten Mindestkriterien mit einem Eigenanteil von ca. 100 € erworben werden kann.

Technische Mindestvoraussetzungen

  • iPad (mindestens ab 9. Generation, mind. 64 GB, mind. 10 Zoll) oder iPad Air (mindestens ab 5. Generation) oder höherwertige Geräte wie das iPad Pro.
  • Eingabestift

Weitere Empfehlungen (nicht förderfähig):

  • Schutzhülle (z. B. mit integrierter Tastatur und Stifthalter)
  • Geräteversicherung (bei Beschädigung oder Diebstahl)
  • Kopfhörer

Die Johann-Rieder-Realschule hat sich für iPads von Apple entschieden, um ein reibungsloses kollaboratives Arbeiten zu gewährleisten.



  • Ab jetzt können mobile Endgeräte beschafft werden, die den technischen Mindestkriterien entsprechen.
  • In der ersten Schulwoche des Schuljahres 2024/2025 sind Projekttage mit den iPad-Klassen der Jahrgangsstufe 7 geplant.
  • Die Jahrgangsstufe 6 startet mit den im Stundenplan integrierten iPad-Stunden.
  • Beim Kauf ist darauf zu achten, dass eine Rechnung mit klar ersichtlichen Einzelposten (kein „Bundle“-Kauf) vorliegt. Die Belege für das iPad und den Stift müssen eingereicht werden.
  • Ratenzahlung ist förderfähig, es muss jedoch bei Antragstellung der förderfähige Betrag angezahlt worden sein. Ausnahme: Bei Ratenzahlung über „Drittfinanzierer“ wie Banken ist keine Mindestanzahlung notwendig.
  • Geräte, die nach dem 19.06.2024 gekauft wurden und den Mindestkriterien entsprechen, sind ebenfalls förderfähig.
  • Hier erhalten Sie alle Details zum Informationsabend (Mittwoch, den 24.07.2024)