Dieses inzwischen an vielen Schulen eingeführte Konzept geht davon aus, dass Schülerinnen bzw. Schüler und Lehrkraft eine ungestörte Lernumgebung brauchen. Sobald eine Schülerin oder ein Schüler diese durch unangemessenes Verhalten stört, wird er verwarnt.
Wenn diese Warnung nicht befolgt wird, muss die Schülerin bzw. der Schüler den Unterricht verlassen und bei der Schulleitung unter Aufsicht in einem schriftlichen Bericht Stellung zu dem Fehlverhalten nehmen. Erst dann erfolgt die Rückkehr ins Klassenzimmer.
Der in der Zwischenzeit aus eigenem Verschulden versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
Wir haben in den vergangenen Schuljahren festgestellt , dass sich die Lernatmosphäre zugunsten der leistungsbereiten Schülerinnen und Schüler deutlich verbessert hat und wollen dieses Konzept weiter verfolgen. Wir bitten dazu um Ihre Unterstützung.
Wir wollen an unserer Schule eine gute Lernatmosphäre schaffen, in der leistungsstarke Schülerinnen und Schüler gefordert und leistungsschwächere unterstützt werden. Dies erfordert ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Konzentration sowohl für Schülerinnen bzw. Schüler als auch für Lehrkräfte. Wir wollen durch das EVA-Raum-Prinzip aber auch verhindern, dass wenige undisziplinierte Schüler und Schülerinnen den Unterricht so nachhaltig stören, dass auch die Lernwilligen vom Arbeiten abgehalten werden.
Regeln für den EVA-Raum
Der Schüler bzw. die Schülerin muss den Unterrichtsstoff bis zur nächsten Stunde nachholen - ohne besondere Zuwendung und Unterstützung der unterrichtenden Lehrkraft und gegebene Hausaufgaben müssen angefertigt werden. Die Lehrkraft kann den Schüler bzw. die Schülerin über den Unterrichtsstoff dieser Stunde abfragen und dieser/diese muss eventuelle kleine Leistungsnachweise in der nächsten Stunde mitschreiben.